Abstammungsurkunde.com - Abstammungsurkunde gleich Geburtsurkunde

Abstammungsurkunde

Abstammungsurkunde gleich Geburtsurkunde? Ja, könnte man so sagen. Jedoch würden dann die Angaben zu den Eltern fehlen. Wer eine Abstammungsurkunde benötigt sollte eine Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen. 

Die Abstammungsurkunde wurde 2009 durch die Abschrift aus dem Geburtsregister ersetzt. Die Abschrift aus dem Geburtsregister können deutsche Bürger beim Standesamt ihres Geburtsortes beantragen. 

Die Abstammungsurkunde galt bis 2009 als Nachweis der Geburt einer Person. Ab Januar 2009 wurden nur noch Abschriften aus dem Geburtsregister und Geburtsurkunden ausgestellt. 

Abstammungsurkunde gleich Geburtsurkunde ist also nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Abschrift aus dem Geburtsregister heißt das Stichwort! 

Die Abstammungsurkunde ist ein wichtiges amtliches Dokument in Deutschland gewesen. Dadurch konnte die Staatsangehörigkeit festgestellt werden. Die Abschrift aus dem Geburtsregister enthält jedoch nun die gleichen Informationen und ist ebenso wichtig. Bürger können immer nur ihre eigene Abschrift beim Standesamt beantragen. Eine fremde Abschrift oder Geburtsurkunde darf nur ausgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. 

Wikipedia: Geburtsurkunde 

Wikipedia: Abstammungsurkunde